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SGB XI · Stand 2026 · Orientierung

Verhinderungspflege 2026: Höhe nach Pflegegrad (Tabelle)

Verhinderungspflege 2026 nach Pflegegrad: PG2 3.539 €, PG3 3.539 €, PG4 3.539 €, PG5 3.539 € pro Jahr. Stand 2026 · Quelle: SGB XI

Verhinderungspflege greift, wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt (Urlaub, Krankheit). Seit 01.07.2025 wird sie zusammen mit der Kurzzeitpflege aus einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € finanziert. Entscheidend ist, WER die Vertretung übernimmt: Nahe Angehörige und Haushaltsmitglieder können nur das 2-fache des Pflegegeldes abrechnen – bei Pflegegrad 2 also 694 € statt 3.539 €.

Rechtsgrundlage: § 39 SGB XI. Einheit: €/Jahr.

Jahresbudget-Hinweis: Seit 01.07.2025 gilt der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen. Verhinderungspflege wird daraus bezahlt – nicht zusätzlich dazu. Die beiden Zeilen dürfen nicht addiert werden.

Wichtig – Pflege durch Angehörige: Übernehmen nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder die Verhinderungspflege, sind nicht 3.539 € abrechenbar, sondern nur das 2-fache des Pflegegeldes (Pflegegrad 2: 694 €, Pflegegrad 3: 1.198 €, Pflegegrad 4: 1.600 €, Pflegegrad 5: 1.980 €). Der volle Betrag gilt nur bei Vertretung durch sonstige Personen oder einen Pflegedienst.

Verhinderungspflege nach Pflegegrad

PflegegradBetrag 2026
Pflegegrad 112,5 bis unter 27 Punktenicht vorgesehen
Pflegegrad 227 bis unter 47,5 Punkte3.539 €
Pflegegrad 347,5 bis unter 70 Punkte3.539 €
Pflegegrad 470 bis unter 90 Punkte3.539 €
Pflegegrad 590 bis 100 Punkte3.539 €

Voraussetzungen kurz erklärt

Maßgeblich sind Pflegegrad, Versorgungsform und Prüfung durch die Pflegekasse. Die Beträge zeigen den gesetzlichen Rahmen 2026 und ersetzen keine individuelle Beratung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist Verhinderungspflege 2026 nach Pflegegrad?

Verhinderungspflege 2026 nach Pflegegrad: PG2 3.539 €, PG3 3.539 €, PG4 3.539 €, PG5 3.539 € pro Jahr. Stand 2026 · Quelle: SGB XI.

Welche Rechtsgrundlage gilt für Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege ist in § 39 SGB XI geregelt. Diese Seite gibt nur eine unverbindliche Orientierung.

Was ist bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wichtig?

Das gemeinsame Jahresbudget beträgt 3.539 € pro Jahr. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden daraus gemeinsam bezahlt und dürfen nicht zusätzlich addiert werden.

Bekomme ich die vollen 3.539 €, wenn meine Tochter die Pflege übernimmt?

Nein. Übernehmen nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder die Verhinderungspflege, ist der Anspruch auf das 2-fache des Pflegegeldes begrenzt: 694 € bei Pflegegrad 2, 1.198 € bei Pflegegrad 3, 1.600 € bei Pflegegrad 4 und 1.980 € bei Pflegegrad 5. Die vollen 3.539 € stehen nur zur Verfügung, wenn sonstige Personen oder ein Pflegedienst die Vertretung übernehmen. Notwendige Aufwendungen wie Verdienstausfall oder Fahrtkosten können zusätzlich erstattet werden.

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