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SGB XI · Stand 2026 · Orientierung

Kurzzeitpflege 2026: Höhe nach Pflegegrad (Tabelle)

Kurzzeitpflege 2026 nach Pflegegrad: PG2 3.539 €, PG3 3.539 €, PG4 3.539 €, PG5 3.539 € pro Jahr. Stand 2026 · Quelle: SGB XI

Kurzzeitpflege deckt eine vorübergehende vollstationäre Versorgung ab, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt. Sie wird seit 01.07.2025 aus demselben Jahresbetrag von 3.539 € bezahlt wie die Verhinderungspflege – für bis zu 8 Wochen im Kalenderjahr.

Rechtsgrundlage: § 42 SGB XI. Einheit: €/Jahr.

Jahresbudget-Hinweis: Seit 01.07.2025 gilt der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen. Kurzzeitpflege wird daraus bezahlt – nicht zusätzlich dazu. Die beiden Zeilen dürfen nicht addiert werden.

Kurzzeitpflege nach Pflegegrad

PflegegradBetrag 2026
Pflegegrad 112,5 bis unter 27 Punktenicht vorgesehen
Pflegegrad 227 bis unter 47,5 Punkte3.539 €
Pflegegrad 347,5 bis unter 70 Punkte3.539 €
Pflegegrad 470 bis unter 90 Punkte3.539 €
Pflegegrad 590 bis 100 Punkte3.539 €

Voraussetzungen kurz erklärt

Maßgeblich sind Pflegegrad, Versorgungsform und Prüfung durch die Pflegekasse. Die Beträge zeigen den gesetzlichen Rahmen 2026 und ersetzen keine individuelle Beratung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist Kurzzeitpflege 2026 nach Pflegegrad?

Kurzzeitpflege 2026 nach Pflegegrad: PG2 3.539 €, PG3 3.539 €, PG4 3.539 €, PG5 3.539 € pro Jahr. Stand 2026 · Quelle: SGB XI.

Welche Rechtsgrundlage gilt für Kurzzeitpflege?

Kurzzeitpflege ist in § 42 SGB XI geregelt. Diese Seite gibt nur eine unverbindliche Orientierung.

Was ist bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wichtig?

Das gemeinsame Jahresbudget beträgt 3.539 € pro Jahr. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden daraus gemeinsam bezahlt und dürfen nicht zusätzlich addiert werden.

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