Kurzzeitpflege deckt eine vorübergehende vollstationäre Versorgung ab, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt. Sie wird seit 01.07.2025 aus demselben Jahresbetrag von 3.539 € bezahlt wie die Verhinderungspflege – für bis zu 8 Wochen im Kalenderjahr.
Rechtsgrundlage: § 42 SGB XI. Einheit: €/Jahr.
Jahresbudget-Hinweis: Seit 01.07.2025 gilt der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen. Kurzzeitpflege wird daraus bezahlt – nicht zusätzlich dazu. Die beiden Zeilen dürfen nicht addiert werden.
Kurzzeitpflege nach Pflegegrad
| Pflegegrad | Betrag 2026 |
|---|---|
| Pflegegrad 112,5 bis unter 27 Punkte | nicht vorgesehen |
| Pflegegrad 227 bis unter 47,5 Punkte | 3.539 € |
| Pflegegrad 347,5 bis unter 70 Punkte | 3.539 € |
| Pflegegrad 470 bis unter 90 Punkte | 3.539 € |
| Pflegegrad 590 bis 100 Punkte | 3.539 € |
Voraussetzungen kurz erklärt
Maßgeblich sind Pflegegrad, Versorgungsform und Prüfung durch die Pflegekasse. Die Beträge zeigen den gesetzlichen Rahmen 2026 und ersetzen keine individuelle Beratung.