Entlastungsbetrag 2026 nach Pflegegrad: PG2 131 €, PG3 131 €, PG4 131 €, PG5 131 € pro Monat. Stand 2026 · Quelle: SGB XI
Der Entlastungsbetrag beträgt 2026 für alle Pflegegrade 131 € monatlich. Er ist zweckgebunden und dient der Entlastung im Alltag.
Rechtsgrundlage: § 45b SGB XI. Einheit: €/Monat.
Entlastungsbetrag nach Pflegegrad
Pflegegrad
Betrag 2026
Pflegegrad 112,5 bis unter 27 Punkte
131 €
Pflegegrad 227 bis unter 47,5 Punkte
131 €
Pflegegrad 347,5 bis unter 70 Punkte
131 €
Pflegegrad 470 bis unter 90 Punkte
131 €
Pflegegrad 590 bis 100 Punkte
131 €
Voraussetzungen kurz erklärt
Maßgeblich sind Pflegegrad, Versorgungsform und Prüfung durch die Pflegekasse. Die Beträge zeigen den gesetzlichen Rahmen 2026 und ersetzen keine individuelle Beratung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist Entlastungsbetrag 2026 nach Pflegegrad?
Entlastungsbetrag 2026 nach Pflegegrad: PG2 131 €, PG3 131 €, PG4 131 €, PG5 131 € pro Monat. Stand 2026 · Quelle: SGB XI.
Welche Rechtsgrundlage gilt für Entlastungsbetrag?
Entlastungsbetrag ist in § 45b SGB XI geregelt. Diese Seite gibt nur eine unverbindliche Orientierung.
Was ist bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wichtig?
Das gemeinsame Jahresbudget beträgt 3.539 € pro Jahr. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden daraus gemeinsam bezahlt und dürfen nicht zusätzlich addiert werden.
Pflegegrad mit PflegeGrad Pro einschätzen
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